Fragen zu Pflegeversicherung |
hasemomo
Dabei seit: 05.05.2010
Beiträge: 2
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| Fragen zu Pflegeversicherung |
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Hallo,
ich bin ganz neu hier und habe gleich viele sicherlich unbeholfene Fragen und gerade auch festgestellt, dass ich zuvor in der falschen Rubrik gelandet bin, sorry dafür.
Ich habe gerade für meine Mutter Pflegegeld beantragt, - und zwar eine Kombinationsleistung und einen besonderen Betreuungsbedarf.
Genehmigt wurde nun die Pflegestufe I mit einem monatlichem Pflegegeld von 225 Euro für die selbst sicher gestellte Pflege im häuslichen Bereich.
Des Weiteren steht in dem Schreiben; ich zitiere:
"Außerdem hat der MDK festgestellt, dass bei Ihnen ein erheblicher Bedarf an Betreuung und allgemeiner Beaufsichtigung besteht. Deshalb können wir Ihnen für zusätzliche Betreuungsleistungen der Tages- oder Nachtpflege ... einen monatlichen Betrag bis zu 100 Euro zur Verfügung stellen. Dieser Betrag ist zweckgebunden zu verwenden. Sofern Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Anruf genügt!"
Fragen:
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Wieso wurde die Kombinationsleistung nicht genehmigt,
und warum muss für den besonderen Bedarf noch mal angerufen werden?
"... dieser Bedarf ist zweckgebunden zu verwenden.", - was genau muss man sich darunter vorstellen und beachten?
Meine Mutter + ich hatten eigentlich die Geldverwertung in etwa so vorgesehen:
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1 x die Woche kommt jemand zur Ganzkörperpflege (durchgeführt von einem ambulanten Pflegedienst), davon abgekoppelt
eine Hilfe für leichte häusliche Handlangungen und Begleitungen bei Arztbesuchen, Einkäufen usw. für ca. 2 x die Woche.
Wie in etwa werden solche Dinge dann vergütet, welche Stundenlöhne sind da üblich oder macht man für Begleitungen auch Pauschalen???
Ganz dankbar wäre ich für schnelle Antworten.
Ich stehe im Moment doch recht verloren vor den Dingen.
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06.05.2010 01:01 |
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| RE: Fragen zu Pflegeversicherung |
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Hallo und guten Morgen hasemomo,
zunächst einmal herzlich willkommen hier im Forum.
Nun zu den Fragen:
Ich würde bei der Pflegekasse anrufen und darauf hinweisen, dass sowohl private Pflegepersonen (selbst beschaffte Pflegehilfen) als auch professionelle Pflegekräfte (Pflegedienst) in die Pflege involviert werden. Es ist richtig, dann empfiehlt sich die Kombinationspflege. Wahrscheinlich ist der Pflegekasse da etwas "unter gegangen". Es besteht seitens der Pflegekasse kein Grund, eine Kombinationspflege nicht zu gewähren.
Bezüglich des Bedarf an Betreuung und allgemeiner Beaufsichtigung:
Dies bezieht sich auf Menschen mit einer demenzbedingten Fähigkeitsstörung, geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankungen. Es gibt von den Pflegekassen anerkannte Einrichtungen, die mit der Pflegekasse abrechnen können. So z.B. Tagespflegeeinrichtungen, besondere Betreuungsgruppen, oder Einzelkräfte. Die 100 Euro werden nicht an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, vielmehr ist es so, dass, wenn solch ein Angebot in Anspruch genommen wird, die jeweilige Einrichtung mit der Pflegekasse direkt abrechnen kann. Welche Angebote es in Ihrer Nähe gibt und welche anerkannt sind, erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Vegütungen für Begleitung zu Arztbesuchen oder zum Einkaufen sind Verhandlungsssache. Da möchte und kann ich jetzt keine Zahlen/Stundenlöhne nennen.
Viele Grüße
Elfie Böttger-Bohlen
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07.05.2010 07:14 |
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Also mir persönlich wurde auch eine solche Zusage gemacht.
Gut zu wissen, dass man da im Nachhinein noch etwas ändern kann. Werde mich dann auch nochmal mit den zugehörigen Stellen in Verbindung setzen
__________________ gesunde Schuhe|Par71 Golfbälle|plastische Chirurgie
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16.05.2010 17:45 |
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Autodidakt147
Dabei seit: 24.06.2010
Beiträge: 2
Herkunft: Deuschland
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| RE: Fragen zu Pflegeversicherung |
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Hallo bin ganz neu hier.
werde mich öfter äußern
als erstes betreibe eine Page, über eine Krankheit meiner Frau.
Dann habe ich Parkinson und bekomme auch eine Pflegestufe, da ich kaum noch laufen kann hatte ich das Merkzeichen ag beantragt, was mir natürlich abgelehnt wurde, jetzt habe ich den BDH eingeschaltet der Rechtsanwalt von denen geht gegen diese Ablehnung an am Sozialgericht Köln hat er Einspruch eingelegt, das machen die für wenig Geld 5€ monatlich bekommt man Hilfe ist alles auf meiner Page zu finden
www.trigeminus-info.de dort ist der BDH zu finden, wie es Kranken und ältere Menschen geht ist manchmal Hlmmelschreiend!
Habe inzwischen einen Elektrorollstuhl wurde erst mal nicht genehmigt, ja es his das Rezept wäre nicht eingegangen, nach meiner Mail an die Krankenkasse hatte ich drei Tage später die Nachricht das sich jemand kümmern würde, nach gut einer Woche später schon den Rollstuhl. Natürlich steckt doch System darin, was die ablehnen und nicht erhalten haben brauchen die nicht zu zahlen. also wenn ihr Hilfe braucht der BDH in Bonn hilft euch, auch mit meiner Page habe ich unzählige Menschen zurück ins Leben geholfen gerade heute wurde in Offenbach wieder eine Frau operiert und zurück ins Leben geholt( von den Schmerzen erlöst)
glaubt mir, wenn ich auch kaum noch laufen kann bin heifroh das ich noch denken kann
Liebe Grüße an alle.
Anton
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24.06.2010 23:27 |
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