Computerfehler - zur Rückerstattung verpflichtet? |
Comancia

Dabei seit: 30.06.2010
Beiträge: 2
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| Computerfehler - zur Rückerstattung verpflichtet? |
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Hallöle,
bin grad etwas verwirrt... Ich pflegte meine Mutter jahrelang bis 03/2010 und erhielt dafür Pflegegeld der Stufe II, bis sie in ein Pflegeheim kam. Das Pflegegeld für März zahlte ich anteilig zurück, so dass alles ausgeglichen war. Nun ruft die Krankenkasse heute an und teilt mir mit, dass durch einen Computerfehler nochmals Pflegegeld überwiesen worden wäre, und zwar Ende Mai 2010 mit dem Verwendungszweck Pflegegeld für 12/2009. Ich soll die Auszüge prüfen und das Geld sofort zurück überweisen. Bin ich dazu verpflichtet? Ich habe ja keine unberechtigte Forderung gestellt?
Danke für eure Hilfe!
LG
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30.06.2010 13:14 |
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| RE: Computerfehler - zur Rückerstattung verpflichtet? |
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Hallo Comancia,
zunächst einmal herzlich Willkommen hier im Forum.
Nun zur Frage: Ehrlich gesagt, irritiert mich Ihre Frage ein wenig - ich halte es für selbstverständlich, dass man zu Unrecht bezogene Leistungen zurück zahlt, egal aus welchem Grund es dazu gekommen ist (wenn es denn tatsächlich so ist, dass seitens der Pflegekasse zuviel gezahlt wurde). Fehler passieren nun mal, so ist das im Leben. Sollte es schwierig werden, den Betrag sofort in einem Rutsch zurück zu erstatten, dann wäre es vielleicht noch eine Option,bei der Pflegekasse nach Ratenzahlungen zu fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Elfie Böttger-Bohlen
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01.07.2010 07:33 |
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Comancia

Dabei seit: 30.06.2010
Beiträge: 2
Themenstarter
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Guten Morgen,
das werde ich gleich mal probieren, es ging mir um das "sofort".
Das Geld gehört mir nicht, klar, aber auf unserem Gemeinschaftskonto mit vielen Buchungen fiel das keinem auf. Und nun kann ich es erst am 15. zurückerstatten. Das ist das Problem :-)
Lg und vielen Dank
Comancia
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01.07.2010 08:28 |
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