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| RE: Pflegegeld teilweise ablehnung |
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Zunächst einmal herzlich Willkommen hier im Forum, Realspawn38.
Zur Frage:
Pflegegeld wird, wenn eine Pflegestufe anerkannt wird, nicht immer vom Tag der Antragstellung an gezahlt. Wichtig ist, zu welchem Datum der Gutachter die Pflegebedürftigkeit feststellt. Dieses Datum ist dem Pflegegutachten zu entnehmen. Bei einem Erstantrag und Krankenhausaufenthalt, wird das Pflegegeld dann meist mit Rückkehr in die eigene Häuslichkeit gezahlt, also ab dem Datum, an dem die Pflege durch einen Angehörigen erbracht wird. So wie ich das im Moment einschätzen kann, ist der Bescheid der Pflegekasse korrekt.
Gruß
Elfie Böttger-Bohlen
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