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Zum Ende der Seite springen Pflegegeld teilweise ablehnung
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Realspawn38


Dabei seit: 16.07.2010
Beiträge: 1

Pflegegeld teilweise ablehnung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Guten Morgen

habe heute dieses Forum gefunden und muss gleich mal eine Frage stellen. Es geht um meinen Mann er hat seit Februar diesen Jahres einen Gehirntumor ganz heftig 4 Grades.
Wir wollten mitte Mai das Pflegegeld beantragen ( Mein mann wollte mit zur AOK) ist dann aber mit einer beidseitigen Lungenembolie und Lungenentzündung ins Krankenhaus gekommen.
Er wurde am 23.05.10 eingewiesen und am 03.06.10 entlassen.

Da er aber kurz vorm abtreten war hatte ich vergessen den Antrag einzureichen. Habe es dann aber am 31.05.10 noch gemacht mit Poststempel 31.05.10.

Nun hatmir die AOK auch das Pflegegeld bewillg aber nur vom 03.06.10-31.07.10 nachgezahlt.
wie sieht das denn mit Mai aus und die 3 Tage im Juni???

Sowie ich das nachlesen konnte wird doch erst nach 28 Tage nicht mehr gezahlt.

Für jede Hilfe bin ich dankbar.
G Andrea
16.07.2010 10:29 Realspawn38 ist offline E-Mail an Realspawn38 senden Beiträge von Realspawn38 suchen Nehmen Sie Realspawn38 in Ihre Freundesliste auf
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Für Sie da

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Dabei seit: 14.01.2008
Beiträge: 254
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RE: Pflegegeld teilweise ablehnung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zunächst einmal herzlich Willkommen hier im Forum, Realspawn38.

Zur Frage:

Pflegegeld wird, wenn eine Pflegestufe anerkannt wird, nicht immer vom Tag der Antragstellung an gezahlt. Wichtig ist, zu welchem Datum der Gutachter die Pflegebedürftigkeit feststellt. Dieses Datum ist dem Pflegegutachten zu entnehmen. Bei einem Erstantrag und Krankenhausaufenthalt, wird das Pflegegeld dann meist mit Rückkehr in die eigene Häuslichkeit gezahlt, also ab dem Datum, an dem die Pflege durch einen Angehörigen erbracht wird. So wie ich das im Moment einschätzen kann, ist der Bescheid der Pflegekasse korrekt.

Gruß
Elfie Böttger-Bohlen
18.07.2010 19:00 Elfie Böttger-Bohlen ist offline E-Mail an Elfie Böttger-Bohlen senden Beiträge von Elfie Böttger-Bohlen suchen Nehmen Sie Elfie Böttger-Bohlen in Ihre Freundesliste auf
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