Zusätzliches Betreuungsgeld |
hasemomo
Dabei seit: 05.05.2010
Beiträge: 2
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| Zusätzliches Betreuungsgeld |
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Erst mal ganz herzlichen Dank für all die erhaltenen Antworten.
Ein wenig spät zwar, aber ich denke alle hier wissen mehr oder weniger um die ganzen persönlichen Belastungen auch ...
Ich würde gerne nun die zusätzliche Betreuungsleistung auch für meine Mutter abrufen.
Wir stellen uns das in etwa so vor, das evtl. eine Nachbarin des öfteren mit ihr Spazieren geht oder auch bei anderen aufbauenden Sachen Hilfestellungen gibt.
So weit ich nun informiert bin, bedarf es dazu aber eines Pflegescheines oder so.
Frage ist nun, was genau wird da verlangt von der Pflegekasse?
Meine Mutter will nicht in irgendwelche Gruppenveranstaltungen oder solcherlei Dinge machen, - wäre auch glaube ich für sie noch nicht so angebracht.
Ich persönlich habe mit der Mitarbeiterin der Pflegekasse selber keine sonderlich guten Erfahrungen gemacht.
Die Beratung ist gleich Null, - am liebsten macht sie alles immer gerne telefonisch, ganz unbürokratisch wie sie meint.
Also Sparen wird ganz groß geschrieben dort wie ich den Eindruck habe.
Meine Mutter hat in dem Pflegegutachten die Diagnose fortschreitender mentaler Abbau, Demenz bei Parkinson-Syndrom erhalten, - die schlimm ausgebildete Polyneurophatie wird ganz verschwiegen.
Ich fragte nach, warum keine REHA-Leistungen empfohlen worden seien:
Antwort: Dafür sind wir nicht zuständig, muss die KK machen, wenn.
Gerade wichtig aber finde ich dieses, um einem weiteren Abbau entgegen zu wirken!
Ich würde mich über schnelle Antworten sehr freuen, da ich endlich mal den Widerspruch begründen muss.
Habe mir von allem ein wenig Auszeit gegönnt ...
Ach ja, angeblich soll dort auch noch ein Elektrorollstuhl stehen (ist nur ein E-Mobil für Stadtfahrten), - sollen so evtl. auch Kosten für Hilfsmittel gespart werden?
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26.07.2010 12:37 |
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| RE: Zusätzliches Betreuungsgeld |
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Kosten für zusätzliche Betreuungsleistungen werden von der Kasse dann übernommen, wenn es sich um ein anerkanntes Betreuungsangebot handelt. Das muss nicht in From einer Gruppenbetreuung passieren, es können durchaus auch Einzelleistungen in der gewohnten Umgebung des Pflegebedürftigen sein. Gibt es in Ihrer Nähe ein Demenz-Servicezentrum? Wenn ja, erkundigen Sie sich dort.
Wenn Betreuungsleistungen von einer Privatperson erbracht werden, dann muss diese Person zumindest einen Pflegekurs besucht haben, damit die Pflegekasse entstandene Kosten ersetzt. Diese Regelung ist jedoch bis heute nicht jeder Pflegekasse bekannt.
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26.07.2010 20:38 |
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