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Zum Ende der Seite springen Gerechtigkeit für Jedermann
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Elfie Elfie ist weiblich


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Dabei seit: 09.04.2006
Beiträge: 442
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Gerechtigkeit für Jedermann Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Liebe Besucherin, lieber Besucher dieses Forums,

viele der häufig gestellten Fragen zur Pflegeversicherung können beantwortet werden, wenn Sie sich in diesem Forum umsehen. Wenn es jedoch um Ihren ganz persönlichen Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse geht, ist das auf der Basis allgemeiner Informationen nicht möglich. Dazu gehört pflegerisches Fachwissen und die Erfahrung mit Einstufungsverfahren bzw. MDK-Gutachten.

Mein Angebot an Sie:

Ich helfe Ihnen tatkräftig einen Widerspruch zu verfassen. Dabei orientiere ich mich an den Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit der Spitzernverbände der Krankenkassen mit Anlehnung an das SGB XI. In diesem, für Sie persönlich verfassten Gutachten, wird in allen Einzelheiten begründet, welche Pflegestufe meines Erachtens angebracht wäre.

Ich bin auf Ihre Mithilfe angewiesen:

Melden Sie sich frühzeitig bei mir, denn es gilt Fristen einzuhalten. Nach einem ausführlichen Telefonat kann schon im Vorfeld geklärt werden, ob sich für Sie persönlich ein Widerspruch lohnt.

Entscheiden Sie sich für einen Widerspruch, stellen Sie mir Kopien des MDK-Gutachtens und eines eventuellen Schriftverkehrs mit der Pflegekasse zur Verfügung. Sobald Ihre Unterlagen bei mir eingegangen sind, benötige ich ca. 1 Woche für die Erstellung eines Gutachtens, mit dem Sie Ihren Widerspruch begründen können.

Haben Sie vielleicht Fragen zu Krankheitsbildern, zur Pflegeversicherung, zur Pflege selber oder andere Probleme, die Sie NICHT hier in diesem Rahmen besprechen möchten? Eine telefonische Beratung kostet 15,00 Euro. Eine ausführliche Beratung per Mail kostet ebenfalls 15,00 Euro Oder informieren Sie sich über unser KOMPLETTES Angebot. Nehmen Sie HIER Kontakt zu mir auf und vereinbaren Sie einen Termin. Ich habe dann genügend Zeit für Sie.

Die Kosten für individuelle Häusliche Pflegeschulungen und Pflegeberatungen nach § 45 der Pflegeversicherung, werden von Ihrer Pflegekasse zurück erstattet, sobald eine Pflegestufe existiert.


Alle von mir beantworteten Fragen geben meine Erfahrung und mein Wissen im Rahmen meiner Ausbildung wieder. Ich führe keine Rechtsberatung durch.

Mit freundlichen Grüßen Elfie Böttger-Bohlen

__________________
Ich leiste keine Beratung im Sinne einer Rechtsberatung. Ich gebe mein Wissen im Rahmen meiner Ausbildung und meiner Erfahrung wieder. Kontakt zu mir .
09.04.2006 18:54 Elfie ist offline E-Mail an Elfie senden Homepage von Elfie Beiträge von Elfie suchen Nehmen Sie Elfie in Ihre Freundesliste auf
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